Naturheilpraxis - Informationen
Stand 9-2006
Allgemeine Grundlagen der Homöopathie
Die Homöopathie ist eine Heilmethode, die auf dem Ähnlichkeitsprinzip
beruht. Der Name setzt sich aus den griechischen Wörtern „Homoion“, was
ähnlich bedeutet, und „pathos“, was Leiden bedeutet, zusammen. Der
Entdecker und Begründer der Homöopathie war der Arzt, Apotheker und
Chemiker Dr. Samuel Hahnemann ( geb. 1755 in Meißen, gest. 1843 in Paris
). Hahnemann definierte auch den Grundsatz der Homöopathie SIMILIA
SIMILIBUS CURENTUR was bedeutet "Ähnliches möge mit Ähnlichem geheilt
werden" und als Fundament der ganzen homöopathischen Heilkunde dient.
Samuel Hahnemann kam durch Selbstversuche an einer großen Zahl von
Arzneistoffen zur Erkenntnis, dass Arzneimittel dadurch heilen, dass sie
eine dem vorliegenden Krankheitsbild ähnliche Arzneikrankheit erzeugen,
wodurch die ursprüngliche Krankheit vernichtet wird. Das Heilprinzip
bezeichnete Hahnemann als Homöopathie.
Durch die oben beschriebene Arzneikrankheit kommt es beim Patienten
mitunter zu einer deutlich merkbaren Erstverschlimmerung oder
Erstreaktion auf das Arzneimittel. Wenn diese Erstverschlimmerung
auftritt, ist dieses prinzipiell ein gutes Zeichen, denn dann weiß der
Homöopath, dass das gegebene Mittel im Prinzip richtig war. Bei heftigen
Erstreaktionen ist es sinnvoll die Potenz zu verändern.
Die Aufgabe des homöopathischen Heilpraktikers besteht nun darin, für
jeden Patienten das individuell passende Mittel zu finden. Die richtig
gewählte homöopathische Arznei kann die „Lebenskraft“ als ordnende und
heilende Energie im Organismus anregen und so zu einer Heilung führen.
Insofern ist die Homöopathie eine Reiztherapie, die die
Selbstheilungskräfte von Körper und Geist aktiviert.
Prozessorientierte Homöopathie
In der prozessorientierten Homöopathie kommt es darauf an, dass der
Therapeut seine Arzneimittelwahl nicht ausschließlich nach den
vorhandenen Symptomen trifft, sondern, dass er in einem größeren Rahmen
versucht zu verstehen, wo die tiefere Problematik des Patienten liegt.
Antidotierung
Die Erfahrung in der homöopathischen Behandlung zeigt, dass manche
Stoffe ( Nahrungsmittel, Genussmittel, Kosmetika, Drogen, Arzneimittel
), die auf der geistartigen, ätherischen Ebene wie homöopathische
Arzneien wirken, die Wirkung der homöopathischen Arznei stören oder
unterbrechen können
( Antidotierung ). Solche Stoffe sind zu meiden, gerade zu Beginn eines
neuen Mittels. Wenn dass Arzneimittel merkbar wirkt, kann der Patient
dann durchaus auch testen, welche der Stoffe seine Mittelwirkung stören
und welche nicht.
Zu meiden
Während der homöopathischen Behandlung sind in den ersten
4 bis 6 Wochen folgende Lebensmittel und Anwendungen zu vermeiden :
Knoblauch in jeder Form, rohe Zwiebeln, Schnittlauch, scharfe Gewürze (
Curry, Paprika, Pfeffer etc. ) und scharf angebratene Speisen, die
ätherischen Öle in den Schalen von Zitrusfrüchten,
Kaffee ( auch entcoffeinierter Kaffee ), Kräutertees, Früchtetees
Bier, Wein, Schnäpse und Liköre, Parfüms, Haarspray, parfümierte
Deodorants, Duftbäder, ätherische Anwendungen, Duftlampen,
Zahnpasta mit Menthol, Myrrhe oder anderen Kräutern,
Kaugummis mit Kräutergeschmack, homöopathische Komplexmittel, Bachblüten
oder pflanzenheilkundliche Arzneimittel, die ohne Absprache mit dem
Therapeuten eingenommen werden.
Erlaubt sind
Gemüse, Kartoffeln, Nudeln, Reis, Obst, mild gewürzte Speisen, Fleisch,
Eier, Fisch, Milch- und Milchprodukte
Mineralwasser, Fruchtsäfte, schwarzer Tee, Cola ( wer unbedingt Coffein
braucht ), leichter Weißwein in Maßen ( wer unbedingt Alkohol braucht ),
Zahnpasta ohne Kräuter ( z.B. Elmex mentholfrei ), schul-medizinische
Arzneimittel ( Insulin, Herzmedikamente, Antibiotika, Blutdruckmittel
etc. ), diese sollten nicht alleine abgesetzt bzw. nach Anweisung des
Arztes genommen werden. Im Einzelfall ist die Arzneieinnahme mit dem
Therapeuten abzuklären.
Preise
Erstordination Erwachsene 90,00 €
Zweit- und Folgeordination Erwachsene 50,00 €
Erstordination Kinder 70,00 €
Zweit- und Folgeordination Kinder 40,00 €
Die privaten Krankenkassen erstatten oftmals nur einen Teil der
Heilpraktikerrechnung und die einzelnen Positionen des
Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker nur in Höhe des unteren Satzes.
Pos. 1 GebüH ( Untersuchung / Anamnese ) 12,27 €
Pos. 2 GebüH ( homöopathische Anamnese) 15,34 €
Pos. 5 GebüH ( Beratung ) 08,18 €