HOMÖOPATHIEEINSCHRÄNKUNG DURCH EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT

 

von Arne Krüger

Berliner Heilpraktiker Nachrichten Nr. 6 / 1999

 

Unter dem Titel „Der Europäische Geier kreiste über der Tierhomöopathie und gebar eine Kröte“ habe ich in der BHN 2 / 1993 schon einmal über die Einschränkung der Großtierhomöopathie durch Regelungen der Europäischen Union berichtet.

 

Die Richtlinie Nr.92/74 des EG-Ministerrates vom 22.9.92 zur Festlegung zusätzlicher Vorschriften für homöopathische Tierarzneimittel, basierend auf der EWG-Richtlinie 81/851 vom 28.9.1981wird für Tiere die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde und Geflügel) die Anwendung von homöopathischen Mitteln davon abhängig gemacht, daß diese Arzneimittel einen Nachweis über die Rückstände liefern können. Im allgemeinen ist der Grundsatz, daß ein Hersteller für ein Arzneimittel für Tiere die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, einen Nachweis über die Rückstände im Lebensmittel (Fleisch, Milch, Eier) erbringen muß ja sinnvoll. Dieser Grundsatz soll den Verbraucher vor Rückständen im Lebensmittel (z.B.Antibiotikareste, Corticoide etc.) schützen. Im deutschen Arzneirecht gab es für die Homöopathika die Ausnahme der Registrierung, was es möglich machte, Tierhomöopathie auch bei solchen Tieren anzuwenden. Dies wird durch die EG-Richtlinie nun blockiert. Im BPT-Info 7 / 1999 wird über die Anfrage von Ursula Schleicher ( MdEP ) berichtet, die gerne wissen wollte, wie die EU-Kommission die Zulassung bzw. Nachzulassung der Homöopathika durch die Arzneimittelagentur beurteilt. Der bisher zuständige EU-Kommissar Martin Bangemann verwies auf die Richtlinie Nr. 92 / 74 und bestätigte die Notwendig zur Zulassung der homöopathischen Arzneimittel. Dies erscheint bei der immer größer werdenden Belastung des Verbrauchers durch Arzneimittelrückstände in tierischen Lebensmitteln und Pestizide in pflanzlichen Lebensmitteln geradezu paradox. Gerade wo durch Antibiotika und Tierkörpermehl als Tierfutter die Gefahr, der Entsstehung von antibiotikeresistenten Keimen immer größer wird, wäre die Großtierhomöopathie eine sinnvolle Ergänzung der konventionellen Tiermedizin. Nach Aussagen der Gesellschaft für Ganzheitliche Tiermedizin ( GGTM ) läßt sich die Bewertung der homöopathischen Arzneimittel nicht oder kaum in gleicher Weise vornehmen wir für allopathische Tierarzneimittel.

 

Arne Krüger